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Sterbehilfe?

Posted on 8. Dezember 20218. Dezember 2021 by Andy Golatz

Geschenk “Leben” haben wir als Motto für diesen Pfarrbrief gewählt. Leben ist mehr als das Bloße vorhandensein von Lebenszeichen wie Atmung oder Herzschlag. Ich möchte mich heute einer Thematik widmen, die zur Zeit in Österreich diskutiert und wohl auch Gesetz werden wird: 

“Assistierter Suizid”

Dahinter verbirgt sich die Erlaubnis, Menschen beim Suizid zu unterstützen, wenn sie das unter gewissen Voraussetzungen wünschen. Von manchen wird mit dieser Regelung ein Dammbruch befürchtet, der nicht mehr einzufangen wäre. Vorweg muss ich sagen, dass beim Schreiben dieses Textes die endgültige Fassung des Gesetzes noch nicht vorliegt. Es ist nur soviel klar, dass es eine Regelung geben wird, die die Assistenz beim Suizid legalisiert. (Forderung des VfGH)

Recht auf Suizid?

Beinhaltet das Recht auf Leben auch die Entscheidung, aus dem Leben zu scheiden? Ich glaube, es kann im menschlichen Leben Situationen geben, die bei ehrlicher Betrachtung ein menschenwürdiges Sterben einer Lebensverlängerung an Maschinen vorziehen können. Vor allem wenn Leben eben doch mehr ist das Atmung und Herzschlag. Nun kann es aber vorkommen, dass in diesem Lebensabschnitt ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, selbst aus dem Leben zu scheiden. Er braucht dafür die Hilfestellung von anderen. 

Hier setzt die neue Regelung an: Es wird damit erlaubt, einem Schwerkranken zum Beispiel einen Giftbecher bereitzustellen, damit dieser ihn trinken kann. Wichtig ist, dass die eigentliche Handlung (Becher zum Mund führen und trinken) vom Patienten auszugehen hat. Ansonsten wäre es als “aktive Euthanasie” weiterhin unter Strafe gestellt.

Ich sehe in der derzeitigen Diskussion zwei Gefahren, die rechtlich gut abgesichert werden müssen:

Voraussetzung

Zur Zeit wird darüber gesprochen, dass die Regelung auf unheilbar Kranke angewendet werden soll. Ob eine derartige Eingrenzung vor dem VfGH hält ist mit Blick auf die deutsche Rechtsprechung mehr als fraglich. Außerdem stellt sich die Frage, ob eine solche auch auf psychische Erkrankungen anzuwenden ist. Depression zum Beispiel ist zwar grundsätzlich behandelbar, allerdings gibt es Formen, die chronisch auftreten, und damit nicht im eigentlichen Sinn heilbar sind. Macht es daher Sinn, wenn ein/e junge/r Erwachsene/r, der aufgrund eines Todesfalls oder einer beendeten Beziehung, in eine Depression stürzt, Assistenz beim Suizid anfordert?

Selbstbestimmtheit und Freiwilligkeit

Hier geht es um den von Vielen befürchteten Dammbruch. Wie lässt sich sicherstellen, dass der Wunsch nach dem Sterben tatsächlich von der betroffenen Person ausgeht und nicht von der Gesellschaft oder den Erben (Familie), die die Kosten und den Aufwand für Pflege einsparen wollen. Es könnte dann zum guten Ton gehören, sich zu töten bevor man auf fremde Hilfe angewiesen ist. Der Druck auf ältere, kranke oder auch beeinträchtigte Menschen würde massiv steigen, ihr aus der Sicht der anderen menschenunwürdiges Leiden zu beenden.

Ich bin zuversichtlich, dass es gelingt, eine gute Lösung für die Betroffenen zu finden. Ich halte es aber für wichtig, beide Aspekte im Auge zu behalten, damit weiterhin ein menschenwürdiges Leben aller Menschen in unserer Gesellschaft möglich ist.

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